WUMM statt DOPPEL-WUMMS
#466397 / vu 160 foisInnenministerium und Bundesverfassungsschutz vor Gericht gescheitert: Durch Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024, bekanntgemacht am 16. Juli 2024,[26] verbot das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser die Compact-Magazin GmbH, die Conspect Film GmbH, alle zugehörigen Kennzeichen und Symbole (Logos) sowie verschiedene Online-Auftritte dieser Gruppe. Mit Urteil vom 24. Juni 2025 bezeichnete das Gericht das Verbot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) als rechtswidrig und hob es deshalb auf. Das Gericht stellte einerseits fest, dass ein Medienunternehmen grundsätzlich auch nach Vereinsrecht verboten werden kann, dass aber andererseits ein Presse- und Medienunternehmen stets dem besonderen Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit) unterliegt, trotz des hier gewählten prozessualen Weg eines Vereinsverbots. Die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten insbesondere im Zusammenhang mit Islamfeindlichkeit und dem Remigrationkonzept von Martin Sellner sieht das Bundesverwaltungsgericht in der Gesamtwürdigung noch nicht als prägend für das Magazin als Ganzes. Das Verbot sei daher unverhältnismäßig. Eine Vielzahl der vom BMI als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen ließen sich „auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten“. Dazu komme, „dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden“ sei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_(Magazin)
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