Sterbehilfe-Urteil
#353457 / vu 3141 foisDer Deutsche Ethikrat ist ein Gremium, das die Gesetzgebungsorgane in Ethikfragen berät - er ist relativ stark mit Vertretern der Kirchen besetzt.
In Punkto Sterbehilfe war es sein Bestreben, den Schutz des Lebens ganz hoch anzusiedeln, den Wunsch eines Patienten aber, sein Leiden durch Suizid beenden zu wollen, als demgegenüber niederrangig einzustufen.
Die hohe Priorisierung des Schutzes des Lebens hat bei Christen ihren Ausgangspunkt in dem christlichen Verbot des Selbstmordes (christlich gesehen 'Sünde').
In einem säkularen Staat, der ausdrücklich den Rechten von Atheisten und Angehörigen anderer Religionen genauso verpflichtet ist (Nichtdiskriminierungsgebot),
ist das Hineintragen christlicher, glaubensbedingter Entscheidungskriterien in die Gesetzgebung eine geradezu provozierende Unmöglichkeit.
Die aber augenscheinlich speziell von der Union vertreten wird.
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